Firma Thomas Winde Ausflugsfahrten, allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Abschluß des Reisevertrages
Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen. Sämtliche Abmachungen,
Sonderwünsche und/oder Zusatzleistungen müssen schriftlich vereinbart werden.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß sind 20% des Reisepreises aber mindestens 10,- Euro pro Person und Fahrt anzuzahlen.
Die Bezahlung erfolgt in bar. Der Restbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn
auf mein Konto zu überweisen oder in bar an mich zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis
sofort (vor Fahrtantritt) fällig.
3. Leistungen und Preise
Vertragsgegenstand sind in erster Linie der Transport und die Reiseführung,
weitere Leistungen können im Angebot enthalten sein bzw. schriftlich vereinbart werden.
4. Leistungsänderungen
Änderungen der Reiseroute, einzelner Reiseziele und des zeitlichen Ablaufs können aus verschiedenen
Gründen z. B. durch Stau, Straßensperrungen, Schließtage von Einrichtungen oder höhere Gewalt
möglich sein und gelten ausdrücklich als vereinbart. Die Angebotspreise sind im Mittelwert für eine
Belegung von 4 - 8 Personen kalkuliert. Die Preise sind bis Vertragsabschluß auch durch Druckfehler,
Angebotsänderungen usw. freibleibend. Die Angebote sind nur geplante Reiseziele, es kann aus verschiedenen Gründen
(z. B. Wunsch des Kunden, technische Gründe usw.) zur Änderung des Reisezieles und des Reisepreises kommen.
5. Rücktritt des Kunden
Bei Vertragsrücktritt des Kunden bis zu einer Woche vor Reisebeginn wird die Anzahlung
von 20% des Reisepreises mindestens 10,- Euro pro Person und Fahrt als Aufwandspauschale einbehalten.
Bei Vertragsrücktritt ab einer Woche bis zwei Tage vor Reisebeginn ist 50% und danach der vereinbarte
Reisepreis in voller Höhe zu zahlen, außer beim Vorliegen von schwerwiegenden Hinderungsgründen.
6. Rücktritt und Mindestteilnehmerzahl
Ist die Mindestbelegung von 3 - 4 Personen 2 Tage vor Fahrtbeginn noch nicht zustande kommen, werden sofort die Kunden
davon in Kenntnis gesetzt und entweder auf Nachfrage oder Wunsch die Preise an diese Belegung angepaßt oder die Fahrt
wird gestrichen und der volle Reisepreis zurückerstattet. Bei schwerwiegenden Problemen der Vertragserfüllung
kann es in einzelnen Fällen zum Rücktritt vom Vertrag durch das Unternehmen kommen. Die Unternehmensleitung
ist bemüht jede Reise in bester Qualität und sicher durchzuführen, trotzdem kann es zu unvorhersehbaren
Ausfällen (z. B. wegen Krankheit oder Fahrzeugausfall) kommen. Kann in den vorgenannten Fällen keine
Ersatzleistung erbracht werden, wird der Reisepreis erstattet und es entstehen keine weiteren Rechtsansprüche
(wie z.B. Ausfallentschädigungen).
7. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B.
Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Havarien oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
8. Sicherheit
Weisungen des Fahrzeugführers in bezug auf Sicherheitshinweisen ist unbedingt Folge zu leisten, sollte dies nicht
geschehen kann der Fahrzeugführer Sie von der Beförderung ausschließen (ohne finanziellen Ausgleich) und es besteht
keinerlei Haftungsanspruch. Zum Beispiel:
+++ nicht Einhalten der Anschnallpflicht
+++ Mitfahren unter sehr starken Alkoholeinfluß
+++ Gefährdung anderer Fahrgäste
+++ Sonstige Verkehrsgefährdung
9. Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Chemnitz.
11. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
Chemnitz, den 1. Januar 2004
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